Die Dublin-Regelung

Immer wieder fällt der Begriff “Dublin” im Kontext europäischer Asylpolitik, insbesondere wenn es um die Verteilung von Menschen innerhalb der Europäischen Union geht. Doch was ist eigentlich das Dublin-Verfahren, wie läuft es ab und was bedeutet es für geflüchtete Menschen?

Was ist die Dublin-Regelung?

Die Dublin-Regelung legt fest, welcher Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags nach dem Übertritt europäischer Grenzen zuständig ist.

Sie verfolgt das Ziel, die doppelte Antragstellung in verschiedenen Mitgliedstaaten zu verhindern und so einen mehrfachen bürokratischen Aufwand zu umgehen. Damit ist die Dublin-Regelung eine zentrale Säule europäischer Asylpolitik. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz.

Die Dublin-Regelung basiert auf verschiedenen europarechtlichen Vereinbarungen. So wurden durch die Schengener Abkommen in den 1990er Jahren die Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft abgeschafft und der freie Personenverkehr etabliert. Infolgedessen fand das Dubliner Übereinkommen eine einheitliche Regelung für den Umgang mit Asylbewerber*innen im Schengen-Raum. Es wurde im Jahr 2003 durch die Dublin-II-Verordnung und im Jahr durch die Dublin-III-Verordnung der Europäischen Union ersetzt. 

Welche Regelungen beinhaltet Dublin?

Die Dublin-Regelung legt in erster Linie fest, dass der Mitgliedstaat für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist, in welchem der oder die Asylbewerber*in zum ersten Mal in die EU eingereist ist, solange er oder sie in keinem Mitgliedstaat Familienangehörige oder ein gültiges Visum hat. Faktisch betrifft die Regelung zumeist die EU-Grenzstaaten, wie Griechenland, Italien, oder Malta. Dennoch können Staaten gemäß dem Selbsteintrittsrecht auch freiwillig die Verantwortung für ein Asylverfahren übernehmen, für das sie normalerweise nicht zuständig sind. 

Was ist das Dublin-Verfahren und wie läuft es ab?

Die Zuständigkeit eines Mitgliedstaats wird durch das Dublin-Verfahren festgestellt. Stellt eine geflüchtete Person in einem Mitgliedstaat einen Asylantrag, wird im Vorfeld durch die nationalen Behörden geprüft, ob ein anderer Staat für die Aufnahme zuständig ist. Hierzu werden die Fingerabdrücke in der EURODAC-Datenbank abgeglichen. Im Falle einer Übereinstimmung wird ein Übernahmeersuch an den zuständigen Staat gestellt.

Was wird an der Dublin-Regelung kritisiert?

An der Dublin-Regelung wird kritisiert, dass Haupteinreiseländer wie Spanien oder Italien ungleich stärker mit der Bearbeitung von Asylanträgen belastet werden und eine gerechte Verteilung der ankommenden Menschen nicht vorgesehen ist. Dies führt zu einer generellen Überforderung der EU-Grenzstaaten, welche außerdem dazu motiviert werden, Geflüchtete möglichst effektiv an den Grenzen abzuwehren.

Kritisiert wird außerdem, dass die Mitgliedstaaten nach wie vor über keine einheitlichen Standards in Bezug auf das Asylverfahren und die Behandlung von Geflüchteten verfügen. So unterscheiden sich die Schutz- und Anerkennungsquoten mitunter erheblich. Auch die Interessen der Geflüchteten, welche angesichts mangelnder legaler Fluchtwege zur Einreise über die Staaten an den Außengrenzen gezwungen sind, werden nicht beachtet.

Spätestens seit dem Sommer 20215 hat sich gezeigt, dass die Dublin-Regelung nicht funktioniert. Dennoch werden verschiedene Vorschläge der Europäischen Kommission für eine gerechtere Verteilung von Asylbewerber*innen auf alle Mitgliedstaaten nach wie vor blockiert. Die Dublin-Regelung basiert auf egoistischen, einzelstaatlichen Interessen der Länder, die geografisch nicht an Außengrenzen liegen. Sie ist also zutiefst unsolidarisch. Sie begünstigt Rechtsverletzungen an den europäischen Außengrenzen und darüber hinaus.

Wir fordern: Solidarität statt Egoismus, europäisch denken und europäisch handeln.

Quellen:
Angermann, Johannes (2020): Dublin Verfahren: Welches Land ist für Asylbewerber verantwortlich? Mitteldeutscher Rundfunk.
Meyerhöfer, Andreas et al. (2014): „Dublin II Kippen!“ Kämpfe um selbstbestimmte Migration in Europa.
Pro Asyl (o.J.): Das Dublin-System.
Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (2017): Chancen in der Krise: Zur Zukunft der Flüchtlingspolitik in Deutschland und Europa.


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2 responses to “Die Dublin-Regelung”

  1. […] EU-Mitgliedstaat umgesiedelt, welcher dann ihren Asylantrag bearbeitet. Auf diese Weise soll eine gerechtere Verteilung von geflüchteten Menschen in der EU erreicht werden. Die Voraussetzung für eine Umsiedlung ist, […]

  2. […] Die Dublin III-Verordnung ist die zentrale Säule des Europäischen Asylsystems und bestimmt die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für das Asylverfahren. […]

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