Einfach erklärt: Wer macht eigentlich die Asyl- und Migrationspolitik der EU?

Die Europäische Union ist in Fragen zu Migration und Asyl sehr präsent und bestimmt nach wie vor den Umgang mit ankommenden Menschen in Europa in entscheidender Weise mit. Wer aber genau diese Asyl- und Migrationspolitik der EU macht, ist für uns oft nicht so einfach zu verstehen. In diesem Beitrag könnt ihr daher nachlesen, wie neue emigrationspolitische Regelungen entstehen und welche Organe der EU an diesem Prozess beteiligt sind.

Die Europäische Union ist ein wichtiger Akteur der Asyl- und Migrationspolitik in Europa. Der Staatenverbund setzt sich dafür ein, die nationalen Regelungen der 27 Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen und auf diese Weise einen gemeinschaftlichen Umgang mit dem Zugang von Menschen aus Ländern außerhalb der EU – sogenannten Drittstaatler*innen, zu bewirken.

Warum ist die EU für die Asyl- und Migrationspolitik zuständig?

Die Zuständigkeit der EU für die Asyl- und Migrationspolitik ist eng verbunden mit der Etablierung des europäischen Binnenmarktes und der Einführung des freien Personenverkehrs, welche eine Angleichung nationaler Visa- und Asylpolitiken erst notwendig machten. Rechtlich basiert die Zuständigkeit der EU auf dem Vertrag von Amsterdam von 1997, der die Etablierung eines gemeinsamen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und die Vergemeinschaftung der Asyl- und Migrationspolitik festhält. 

In Folge des Vertrags von Amsterdam mussten in der EU gemeinsame Regelungen für Themen wie die Aufnahme von Menschen, die Durchführung des Asylverfahrens und die Anerkennung des Flüchtlingsstatus gefunden werden. 

Die generellen Leitlinien dafür entwickelten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten im Europäischen Rat in verschiedenen Fünfjahresprogrammen: Dem Programm von Tampere (1999-2004), von Den Haag (2004-2009) und von Stockholm (2009-2014).

Wer setzt die Leitlinien um?

Die Leitlinien des Europäischen Rates werden durch die Europäische Kommission umgesetzt. Die besteht aus 27 Kommissionsmitgliedern aus den EU-Mitgliedstaaten. Die Kommission kann neue Verordnungen oder Richtlinien, sogenannte Rechtsakte, vorschlagen. In der Kommission sind verschiedene Generaldirektionen, insbesondere jedoch die Direktion für Migration und Inneres, dafür zuständig, Vorschläge für Rechtsakte im Themenfeld Migration und Asyl zu erarbeiten.

Wer verabschiedet die Rechtsakte?

Die Zuständigkeit für die Verabschiedung von Rechtsakten wird im Vertrag von Lissabon (2007) festgelegt. Demnach werden Rechtsakte im Themenbereich Asyl und Migration gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen, an welchem der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament gleichermaßen beteiligt sind. Die Kommission schlägt im Regelfall die Rechtsakte vor, welche anschließend vom Rat der EU und dem Parlament angenommen oder abgelehnt werden.

Der Rat der Europäischen Union besteht aus den verschiedenen Minister*innen der 27 Mitgliedstaaten, zum Beispiel den Außenminister*innen oder den Justizminister*innen, und kann dementsprechend verschiedene Zusammensetzungen annehmen. In Bezug auf die Asyl- und Migrationspolitik entscheidet der Rat über die Annahme der Vorschläge der Kommission mit einer qualifizierten Mehrheit, d.h. dass mindestens 15 Mitgliedstaaten, die mindestens 65% der Gesamtbevölkerung der EU ausmachen, neuen Rechtsakten zustimmen müssen.

Das Europäische Parlament setzt sich aus Abgeordneten zusammen, die durch die EU-Bürger*innen in den Mitgliedstaaten gewählt werden. Das Parlament ist in verschiedene Fraktionen aufgeteilt, die die verschiedenen Ausrichtungen der nationalen Parteien zusammenschließen. Das Parlament muss, ebenso wie der Rat der EU, den Vorschlägen der Kommission zu neuen Rechtsakten zur Asyl- und Migrationspolitik zustimmen, bevor sie rechtskräftig werden.

Die Rolle der Mitgliedstaaten

Wenngleich alle Organe der EU an Erarbeitung, Beschluss und Umsetzung von europäischer Asyl- und Migrationspolitik beteiligt sind, sind es die Mitgliedstaaten, die darüber entscheiden, wie sie die Verordnungen und Richtlinien der EU umsetzen. Dies führt dazu, dass sich die Asyl- und Migrationspolitiken der Mitgliedstaaten stark voneinander unterscheiden. Zudem setzen sich zwei der EU-Organe, der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union, aus Vertreter*innen der einzelnen Regierungen zusammen und verfolgen somit vor allem nationale Interessen.

Quellen:
Bpb (o.J.): Asyl- und Migrationspolitik (der EU)
Hatton, Timothy (2016): Refugees and Asylum Seekers, the Crisis in Europe and the future of policy.
Luft, Stefan (2016): Flucht nach Europa, Ursachen, Konflikte, Folgen.
Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (2017): Chancen in der Krise: Zur Zukunft der Flüchtlingspolitik in Deutschland und Europa. 


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One response to “Einfach erklärt: Wer macht eigentlich die Asyl- und Migrationspolitik der EU?”

  1. […] wieder fällt der Begriff „Dublin“ im Kontext europäischer Asylpolitik, insbesondere wenn es um die Verteilung von Menschen innerhalb der Europäischen Union geht. Doch was […]

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