Diskriminierenden Aussagen wie “Asylbewerber erhalten mehr Geld als wir Deutschen ” begegnen wir in unserem Alltag leider immer wieder. Umso wichtiger ist es, dass wir uns ihnen argumentativ entgegenstellen können. Aus diesem Grund haben wir die wichtigsten Fakten als Antwort auf dieses Vorurteil zusammengetragen:
Die Unterstützungen, welche Geflüchtete erhalten, hängen maßgeblich von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Schutzsuchende, die sich im Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Anerkannte Flüchtlinge werden, sofern Sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, genauso wie deutsche Staatsbürger*innen im Rahmen der Leistungen des II und XII Sozialgesetzbuchs (Hartz IV und Sozialhilfe) unterstützt.
Welche Leistungen enthält das AsylbLG?
Nach dem AsylbLG werden die Leistungen für Asylbewerber*innen in zwei Kategorien eingeteilt:
- Leistungen des notwendigen Bedarfs sollen das physische Existenzminimum sichern (z.B. Nahrungsmittel, Kleidung, etc.)
- Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf sollen das soziokulturelle Existenzminimum sichern (z.B. Telefon, öffentlicher Transport, etc.)
Die Höhe der Leistungen ist vor allem von der Form der Unterbringung der betreffenden Person abhängig. Asylbewerber*innen können sowohl in Gemeinschaftsunterkünften als auch in Wohnungen untergebracht werden. In der Regel leben die Menschen jedoch zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung, in der sie bis zu 18 Monate bleiben müssen. Anschließend werden viele in Gemeinschaftsunterkünfte in den Städten und Kommunen verlegt.
Wie viel Geld bekommen Asylbewerber*innen?
Im Jahr 2020 erhielt ein*e Asylbewerber*in, der*die alleinstehend in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, 177€ für den notwendigen Bedarf und 139€ für den notwendigen persönlichen Bedarf, also 316€ insgesamt. Die Leistungen werden bar ausgezahlt, wobei bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften häufig durch Sachleistungen ersetzt werden. Unter bestimmten Bedingungen können Asylbewerber*innen nach 15 Monaten höhere Leistungen erhalten, die sich am Hartz-IV-Satz orientieren.
Und wie viel bekommen deutsche Staatsbürger*innen?
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) wird im II Sozialgesetzbuch festgelegt und lag im Jahr 2020 bei 432€ im Monat pro alleinstehende Person. Damit sind die Leistungen für Asylbewerber*innen rund 19% niedriger als die für deutsche Staatsbürger*innen. Außerdem wurden die Leistungen mit dem dritten Änderungsgesetz zum AsylbLG weiter eingeschränkt.
Die Kürzungen betreffen insbesondere auch die medizinische Versorgung. Demnach haben Asylbewerber*innen nur bei einer akut behandlungsbedürftigen oder chronischen Erkrankung, bei Schwangerschaft und Geburt und bei von den Krankenkassen empfohlenen Impfungen und Vorsorgen einen Anspruch.
Das Vorurteil, das asylsuchende mehr Leistungen erhalten als deutsche Staatsbürger*innen, ist also schlichtweg falsch
Asylbewerber*innen verfügen nicht über mehr Geld als Menschen, die Hartz IV beziehen. Im Gegenteil: Ihnen steht weniger zur Verfügung, oftmals werden sie in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und der Bedarf durch Sachleistungen beglichen. Sie können dann nicht einmal selbst darüber entscheiden, welche Dinge sie wirklich benötigen.
Die zunehmende soziale Ungleichheit in Deutschland ist tatsächlich ein Problem. Schutzsuchende Menschen haben diesen Missstand jedoch nicht verursacht. Nur weil Geflüchtete Menschen in Deutschland Leistungen erhalten, heißt dies nicht, dass deutsche Staatsbürger*innen weniger Sozialhilfe oder Hartz IV bekommen. Die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich ist vielmehr die Folge einer Politik, die es nach wie vor versäumt, mehr Gerechtigkeit und Chancen in der Gesellschaft zu schaffen. Für alle benachteiligten Gruppen muss mehr Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe gewährleistet werden.
Quellen:
UNO Flüchtlingshilfe (o.J.): Faktencheck. Vorurteile gegen Flüchtlinge auf dem Prüfstand.
ProAsyl (2017): Pro Menschenrechte. Contra Vorurteile. Fakten und Argumente zur Debatte über Flüchtlinge in Deutschland und Europa
Flüchtlingsrat Thüringen (2019): Welche sozialen Leistungen erhalten Flüchtlinge?
Mediendienst Integration (o.J.): Unterbringung und Versorgung.
Leave a Reply